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=====1. Präambel===== | =====1. Präambel===== | ||
- | 1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Image Instruments GmbH (im Folgenden Lizenzgeber) und ihren Kunden (im Folgenden Lizenznehmer).\\ | + | 1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Image Instruments GmbH (im Folgenden Lizenzgeber) und ihren Kunden (im Folgenden Lizenznehmer). Lizenznehmer können rechtsfähige natürliche und juristische Personen sein.\\ |
- | 1.2 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, | + | 1.2 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, |
- | Individuelle Vereinbarungen der Beteiligten haben jedoch in jedem Fall Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.\\ | + | |
- | 1.3 Der Lizenzgeber hat insbesondere die Verwertungsrechte an den Computerprogrammen OnyxCeph³™ einschließlich optionaler Module sowie zugehöriger Hilfs- und Systemprogramme. Der Lizenznehmer möchte eines oder mehrere der vorstehenden Softwareprodukte nutzen. \\ | + | 1.3 Der Lizenzgeber hat insbesondere die Verwertungsrechte an den Computerprogrammen OnyxCeph³™ einschließlich optionaler Module sowie zugehöriger Hilfs- und Systemprogramme. Der Lizenznehmer möchte eines oder mehrere der vorstehenden Softwareprodukte nutzen. |
- | 1.4 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte Software | + | 1.4 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte Software |
- | 1.5 Sollte die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte Software gemäß der für den Lizenznehmer | + | 1.5 Sollte die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte Software |
=====2. Gegenstand des Vertrages ===== | =====2. Gegenstand des Vertrages ===== | ||
- | 2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Softwareprodukten | + | 2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software-Produkten |
- | 2.2 Gegenstand des Vertrages ist gleichzeitig auch die Pflege | + | 2.2 Gegenstand des Vertrages ist gleichzeitig auch die Pflege, Aktualisierung |
- | 2.3 Nur wenn ausdrücklich | + | 2.3 Zusätzlich können |
- | 2.4 Zusätzlich können bei entsprechender Vereinbarung zwischen | + | 2.4 Einweisungen, |
=====3. Verpflichtungen des Lizenzgebers ===== | =====3. Verpflichtungen des Lizenzgebers ===== | ||
- | 3.1 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die in seiner Bestellung näher spezifizierten | + | 3.1 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die Software als Installationsroutine zur Verfügung. Dies erfolgt |
- | 3.2 Der Funktionsumfang der Software-Produkte | + | 3.2 Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus den vom Lizenzgeber bereitgestellten Programmbeschreibungen. \\ |
- | 3.3 Der Lizenzgeber | + | 3.3 Der Lizenzgeber |
- | 3.4 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Software-Produkten ein. Dieses Recht gilt für die Nutzung der Software-Produkte durch den Lizenznehmer auf der vertraglich vereinbarten | + | 3.4 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer |
=====4. Gewährleistung ===== | =====4. Gewährleistung ===== | ||
- | 4.1 Der Lizenzgeber leistet Gewähr dafür, dass die Software die in den Programmbeschreibungen aufgeführten Eigenschaften | + | 4.1 Der Lizenzgeber leistet |
- | 4.2 Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, | + | 4.2 Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, |
- | 4.3 Den Parteien ist jedoch | + | 4.3 Den Parteien ist weiterhin |
- | 4.4 Die Gewährleistungszeit | + | 4.4 Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene |
=====5. Verpflichtungen des Lizenznehmers ===== | =====5. Verpflichtungen des Lizenznehmers ===== | ||
- | 5.1 Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber einen Mitarbeiter benennen, der die Erfüllung der vereinbarten Leistungen überwacht | + | 5.1 Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber |
- | 5.2 Die Reproduktion | + | 5.2 Die Migration |
- | 5.3 Der Lizenznehmer darf Software-Produkte ohne Zustimmung des Lizenzgebers nicht an Dritte weitergeben oder in irgendeiner | + | 5.3 Der Lizenznehmer darf aktivierte |
5.4 Eine vollständige oder teilweise Rückübersetzung der Software in die Form eines Quellprogramms ist nicht zulässig.\\ | 5.4 Eine vollständige oder teilweise Rückübersetzung der Software in die Form eines Quellprogramms ist nicht zulässig.\\ | ||
=====6. Gebühren ===== | =====6. Gebühren ===== | ||
- | 6.1 Die Vergütung für das Nutzungsrecht an den Software-Produkten | + | 6.1 Die Vergütung für das Nutzungsrecht an der Software (Lizenzgebühr) erfolgt, sofern zwischen den Vertragspartnern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, |
- | 6.2 Die Vergütung für die regelmäßige | + | 6.2 Die Vergütung für die Bereitstellung von Updates |
- | 6.3 Die Vergütung | + | 6.3 Die Vergütung von Leistungen gemäß Ziff. 2.3, die der Lizenzgeber auf Wunsch des Lizenznehmers gemäß gesonderter Vereinbarung erbringt, erfolgt |
- | 6.4 Die Vergütung von Sonderleistungen wie Installationen, | + | 6.4 Die Vergütungen gemäß Ziff. 6.1 und 6.2 gelten mindestens für die Dauer von 12 Monaten ab Erwerb unabhängig vom Umfang |
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+ | Wird die erhöhte | ||
- | 6.5 Die Vergütungen gemäß Ziff. 6.1 und 6.2 gelten mindestens | + | 6.5 Alle Gebühren |
- | 6.6 Die genannten Gebühren verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer | + | 6.6 Die Rechnungslegung für alle vom Lizenzgeber gemäß dieses Vertrages gegenüber dem Lizenznehmer bereitgestellten Leistungen erfolgt ausschließlich elektronisch |
- | + | ||
- | =====7. Durchführung | + | |
- | 7.1. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Hausordnung und die Sicherheitsbestimmungen des Lizenznehmers durch seine Mitarbeiter eingehalten | + | |
- | 7.2. Die Laufzeit eines Supportvertrages beträgt mindestens 24 Monate und beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn. Der Vertrag ist zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erstmals schriftlich kündbar unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern | + | =====7. Haftung, Versicherung===== |
+ | 7.1 Die Wiederherstellbarkeit | ||
- | 7.3. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Lizenzgeber liegt insbesondere dann vor, wenn \\ | + | 7.2 Der Lizenznehmer ist im eigenen Interesse zur regelmäßigen, |
- | * der Lizenznehmer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Supportgebühren in Verzug kommt. | + | 7.3 Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Programme |
- | * die Eröffnung | + | Nicht aktivierte Trialversionen oder für Test-, Schulungs- oder Ausbildungszwecke nichtproduktiv aktivierte Software-Lizenzen dienen lediglich dem vertraut machen mit der Benutzung und nicht der Verwendung gemäß o.g. Zweckbestimmung. \\ |
- | | + | Eine Haftung oder Gewähr für die methodische Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Ergebnisse |
- | + | \\ | |
- | =====8. Haftung, Versicherung===== | + | |
- | 8.1 Für eine Wiederherstellbarkeit | + | |
- | 8.2 Der Lizenznehmer | + | 7.4 Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder eines gesetzlichen Vertreters des Lizenzgebers beruhen. Die Haftung |
- | 8.3 Der Lizenzgeber | + | <WRAP leftalign> |
- | Unregistrierte | + | 7.5 Insbesondere haftet der Lizenzgeber |
- | Eine Haftung oder Gewähr | + | * für Aufwendungen aus erforderlichen Softwareanpassungen im Zusammenhang mit geänderten gesetzlichen Bestimmungen, |
+ | * für Aufwendungen aus erforderlichen Softwareanpassungen | ||
+ | * für Aufwendungen | ||
+ | * für Aufwendungen, | ||
+ | | ||
- | 8.4 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung | + | =====8. Schutzrechtsverletzungen, Vertragsbeendigung===== |
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+ | 8.1 Im Falle der Verletzungen von Schutzrechten Dritter durch die in der Software umgesetzten Funktionen darf der Lizenzgeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen | ||
- | 8.5 Weiterhin haftet der Lizenzgeber | + | 8.2 Bei Vertragsbeendigung durch den Lizenznehmer ist dieser zur Rückgabe aller ihm in Erfüllung des Vertrages überlassenen Datenträger und Anwenderdokumentationen verpflichtet, |
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- | * Aufwendungen im Zusammenhang mit einer eventuell notwendigen Aktualisierung / Änderung von Betriebssystemen, | + | |
- | * die Lauffähigkeit von anderen Programmen mit der Software des Lizenzgebers | + | |
- | * Aufwendungen, die dem Lizenznehmer nach Stromausfällen oder Hardwareversagen entstehen. | + | |
- | =====9. | + | =====9. |
- | 9.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Dritter darf der Lizenzgeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Lizenznehmers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder aber die für den Lizenznehmer | + | 9.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in alle vom Lizenznehmer |
- | 9.2 Bei Vertragsbeendigung ist der Lizenznehmer | + | 9.2 Der Lizenznehmer verpflichtet |
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- | =====10. Schutz | + | |
- | 10.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, | + | |
- | 10.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software | + | 9.3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Datenbank-Instanz der aktivierten |
- | 10.3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Auflösung | + | 9.4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, vor der Vernichtung, dem Verkauf |
- | 10.4. Dem Lizenznehmer obliegt es, vor der Vernichtung, | + | <WRAP leftalign> |
- | + | =====10. Änderungen / Unwirksame Bestimmungen ===== | |
- | =====11. Änderungen / Unwirksame Bestimmungen ===== | + | <WRAP justify> |
- | 11.1 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. \\ | + | 10.1 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. \\ |
- | 11.2 Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vorschriften bleibt der Vertrag zwischen den Parteien in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.\\ | + | 10.2 Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vorschriften bleibt der Vertrag zwischen den Parteien in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen. \\ |
- | + | ||
- | =====12. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht ===== | + | |
- | 12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrages und Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Lizenzgebers, | + | |
- | 12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.\\ | + | <WRAP leftalign> |
- | + | =====11. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht ===== | |
- | =====13. Datenschutz | + | <WRAP justify> |
- | 13.1. Den Parteien | + | 11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrages und Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen |
- | 13.2 Bei Übergabe | + | 11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.\\ |
- | 13.3 Bei vom Lizenznehmer beauftragten Supportmaßnahmen des Lizenzgebers - insbesondere im Zusammenhang mit Softwarepflege, | + | <WRAP leftalign> |
- | Kommt es im Rahmen von Supportmaßnahmen in Ausnahmesituationen im Einzelfall dennoch dazu, dass der Lizenznehmer Einsicht in personenbezogene Daten erhält, begründeten dies zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber kein Vertragsverhältnis im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung, | + | =====12. Datenschutz ===== |
+ | <WRAP justify> | ||
+ | 12.1. Den Parteien ist bewusst, dass die vom Lizenznehmer mit Hilfe der Software erfassten | ||
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+ | 12.2 Bei Übergabe der Daten des Lizenznehmers an den Lizenzgeber anlässlich einer Vertragsanbahnung oder zum Zwecke der Vertragsdurchführung sind beide Parteien zur Einhaltung der im jeweiligen Land zutreffende gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zum Datenschutz, | ||
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+ | 12.3 Bei vom Lizenznehmer beauftragten Supportmaßnahmen des Lizenzgebers - insbesondere im Zusammenhang mit Softwarepflege, | ||
+ | Kommt es im Rahmen von Supportmaßnahmen in Ausnahmesituationen im Einzelfall dennoch dazu, dass der Lizenznehmer Einsicht in personenbezogene Daten erhält, begründeten dies zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber kein Vertragsverhältnis im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung, | ||
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sbt.1614260163.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/02/25 14:36 von onyxadmin